Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die in Deutschland von Gewerbetreibenden auf ihren Gewinn erhoben wird. Sie wird durch die Gemeinden und Städte festgesetzt und erhoben.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewerbesteuermessbetrag, der aus dem Gewinn des Unternehmens berechnet wird. Der Gewerbesteuer-Messbetrag beträgt aktuell 3,5 %, kann jedoch von den Gemeinden individuell zwischen 200 % und 490 % festgelegt werden. Der bisherige Hebesatz betrug durchschnittlich etwa 400 %.
Es gibt allerdings Freibeträge, die zur Entlastung kleinerer Gewerbebetriebe dienen. Der Freibetrag beträgt aktuell 24.500 Euro. Bis zu diesem Betrag fällt keine Gewerbesteuer an.
Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde direkt an die Kommunen abgeführt und fließt somit in die Gemeindekasse. Sie stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen dar, um Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und andere öffentliche Leistungen zu finanzieren.
Die Gewerbesteuererklärung muss von jedem Gewerbetreibenden jährlich beim Finanzamt eingereicht werden. Darin werden die Gewinne und Verluste angegeben, aus denen der Gewerbesteuermessbetrag berechnet wird.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gewerbesteuer eine ergänzende Steuer zur Einkommensteuer darstellt und beide Steuern gemeinsam bei der Berechnung der Steuerlast berücksichtigt werden.
Die Gewerbesteuer ist für Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs oder AGs, grundsätzlich als Betriebsausgabe absetzbar. Bei Personengesellschaften erfolgt die Besteuerung dagegen auf der Ebene der einzelnen Gesellschafter.
Insgesamt ist die Gewerbesteuer eine bedeutende Steuer für Unternehmen in Deutschland und kann je nach Unternehmensgröße und Gewerbesteuermessbetrag einen erheblichen Einfluss auf die Unternehmensgewinne haben.
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